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Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen wird die Manuelle Therapie wie folgt beschrieben:
Definition:
Von Therapeuten durchgeführter Teil der manuellen Medizin auf der Grundlage der Biomechanik und Reflexlehre zur Behandlung von Dysfunktionen der Bewegungsorgane mit reflektorischen Auswirkungen.
Sie beinhaltet aktive und passive Dehnung verkürzter muskulärer und neuraler Strukturen, Kräftigung der abgeschwächten Antagonisten und Gelenkmobilisationen durch geradlinige (translatorische) Gelenkmobilisationen. Anwendung einer gezielten Mobilisation ohne Impuls oder von Weichteiltechniken. Die krankengymnastische manuelle Therapie enthält keine passiven Manipulationstechniken von blockierten Gelenkstrukturen an der Wirbelsäule.
Therapeutische Wirkung:
durch Traktion oder Gleitmobilisation.
Wirkung auf Muskulatur, Bindegewebe und neurale Strukturen.
Kräftigung abgeschwächter Muskulatur.
Wirkung auf Gelenkrezeptoren, Sehnen-
Schädigungen/Funktionsstörungen:
Gelenkfunktionsstörungen, reversibel (sogenannte Blockierung, Hypomobilität, Hyper-
mobilität) mit und ohne Schmerzen. Segmentale Bewegungsstörungen der Wirbelsäule.
(Funktionsstörungen durch Muskelverkürzungen, Sehnenverkürzungen, Muskelinsuffizienz, -
dysbalance, -
Neural bedingte Muskelschwäche bei peripheren Nervenkompressionen.
Therapieziel:
Wiederherstellung der physiologischen Gelenkfunktion.
Wiederherstellung der physiologischen Muskelfunktion.
Schmerzlinderung bei arthrogenen, muskulären und neuralen Störungen.